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Webinar: E-Rechnungen validieren, automatisieren und fit für PEPPOL werden
Veranstaltungsdaten
Mehr als Compliance
Beim kostenlosen Webinar unseres Partners DocuWare am 24. September 2026 um 11 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick zur E-Rechnung, der Validierungspflicht und praxisnahe Schritte für die Umsetzung.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Unternehmen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gilt eine gestaffelte Übergangsphase bis 2028.
Was bedeutet das konkret? Welche Fristen, Modelle und Gesetzesgrundlagen sollten Sie kennen? Und wie nutzen Sie die Vorgaben als Impuls für eine durchgängige Automatisierung?
Diese und weitere Fragen beantworten die Referenten Felix Wohlfahrt und Matthias Fischer im kostenfreien Webinar.
Darum geht’s
Auf einen Blick
Thema: Webinar E-Rechnungen validieren, automatisieren und fit für PEPPOL werden
Termin: Donnerstag, 24. September 2026, 11 – 11:45 Uhr
Format: kostenfreies Online-Webinar
Für wen ist das Webinar relevant?
Fach- und Führungskräfte aus Finance, Buchhaltung und IT sowie Prozessverantwortliche, die ihre E-Rechnungsprozesse sicher aufstellen und stärker automatisieren möchten.
Das nehmen Sie mit:
- Klarheit über die Anforderungen und Übergangsfristen 2027/2028
- Einordnung von EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD und Peppol
- Ansätze für einen durchgängigen Rechnungsprozess mit DocuWare
Referenten:
Felix Wohlfahrt, Strategic Account Executive, DocuWare
Matthias Fischer, Strategic Account Executive, DocuWare
FAQ
Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller noch die allgemeinen Übergangsregelungen nutzen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027. Ab 2028 endet die Übergangsphase grundsätzlich und bei inländischen B2B-Umsätzen ist – soweit keine gesetzliche Ausnahme greift – eine E-Rechnung erforderlich.
weitere Infos
Eine E-Rechnung muss eine elektronische Verarbeitung ermöglichen und insbesondere die Anforderungen der EN 16931 erfüllen. Die in Deutschland verbreiteten Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – mit Ausnahme bestimmter Profile – erfüllen diese Anforderungen. Auch andere Formate können zulässig sein, wenn die erforderlichen Rechnungsangaben vollständig und korrekt extrahiert werden können.
Nein. Für den B2B-Bereich schreibt das deutsche Umsatzsteuerrecht keinen bestimmten Übertragungsweg vor. E-Rechnungen können unter anderem per E-Mail oder Schnittstelle übertragen werden. Peppol bietet darüber hinaus ein standardisiertes Netzwerk, über das Unternehmen elektronische Geschäftsdokumente über angebundene Service Provider austauschen können.
Strukturierte Rechnungsdaten können digital geprüft, in Freigabeprozesse übergeben, weiterverarbeitet und anschließend archiviert werden. Das Webinar zeigt einen solchen End-to-End-Prozess mit DocuWare – von der Validierung bis zur Archivierung.
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