Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DI.UNIT GmbH (DI.UNIT)

1. Geltungsbereich, Form

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftraggeber“), wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, ei-ne juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wer-den nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in je-dem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sofern nichts an-deres vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeit-punkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Neben-abreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den In-halt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Schrift- oder Text-form maßgebend. 
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Min-derung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nach-weise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch oh-ne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
 

2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung einer Leistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts ande-res ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die An-nahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wer-den Vertragsbestandteil aller unserer Leistungen, insbesondere:
a) Digitalisierung (Inhouse und beim Auftraggeber) sowie elektronische Speicherung von physischen Dokumenten gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber.
b) Übernahme und Aufbewahrung von physischen Dokumenten und Datenträgern gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber
c) Entsorgung und Vernichtung von physischen Dokumenten und Datenträgern gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber.
d) Erbringung von Transportdienstleistungen gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber. Die entsprechenden Leistungen werden detailliert in dem jeweiligen Angebot beschrieben.
 

3 Leistungsfrist, Leistungsverzug, Leistungserbringung

3.1 Die Frist zur Erbringung der Leistung wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme des Auftrags angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Frist ca. vier Wochen ab Vertragsschluss.
3.2 Sofern wir verbindliche Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfüg-bar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverzüglich erstatten.
3.3 Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Geraten wir in Verzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens in Höhe von 5% des Nettoauftragswerts verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, sofern der Auftraggeber einen höheren oder wir einen niedrigeren Schaden nachweisen.
3.4 Verzögert sich die durch uns zu erbringende Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, verlängert sich der Zeitraum für die Leistungserbringung um eine angemessene Zeit. 
3.5 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände, können wir den daraus entstehenden Schaden sowie Mehraufwendungen vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.6 Entsteht dem Auftraggeber infolge eines von uns zu vertretenden Verzuges ein Schaden, so kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 10% der vereinbarten Bruttovergütung verlangen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.7 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3.8 Die Rechte des Auftraggebers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
 

4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1 Eine Lieferung von Dokumenten oder Datenträgern erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern wir uns vertraglich zum Transport der Dokumente oder Datenträger verpflichtet haben, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Individualvertragliche Regelungen zur Lieferung gehen den hier beschriebenen vor.
4.2 Beschädigungen einer Sendung sind vom Auftraggeber oder eines bevollmächtigten Dritten bei Übernahme festzustellen, bei dem Speditionsunternehmen zu reklamieren und uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
4.4 Unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.
4.5 Nach drei Monaten werden Dokumente und Daten standardmäßig vernichtet. Dies erklärt der Auftraggeber in einer schriftlichen Einverständniserklärung, die mit der Übergabe der digitalisierten Daten an den Auftraggeber ausgeliefert wird. Die Freigabe der Einverständniserklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Datenübergabe erfolgen.
 

5 Einsatz von Subunternehmern

Um unseren vertraglichen Pflichten nachzukommen dürfen wir Unternehmen gemäß einer dem jeweiligen Vertrag gegebenenfalls beizufügenden Anlage als Subunternehmer einsetzen. Eine Unterbeauftragung eines Unternehmens, welches nicht in der Anlage benannt ist, bedarf der vorhe-rigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Dieser darf die Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ausgenommen von dieser Regelung sind Transportdienstleitungen, bei denen uns ein Bestimmungsrecht zusteht, es sei denn es wurde schriftlich der Einsatz eines bestimmten Speditionsunternehmens vereinbart.
 

6 Urheberrecht, Rechte Dritter

6.1 Der Auftraggeber bestätigt, die Erlaubnis zur Digitalisierung der uns zu diesem Zweck überlassenen Dokumente zu besitzen.
6.2 Sollten durch die Erbringung der vereinbarten Leistung Rechte Dritter verletzt werden, hat der Auftraggeber uns von allen hierdurch entstehenden Kosten freizustellen. Insofern behalten wir uns das Recht vor, uns im Falle von Klagen oder Ansprüchen Dritter, welche durch die Erbringung der Leistung entstehen, bei dem Auftraggeber schadlos zu halten. 
 

7 Preise und Zahlungsbedingungen, Vergütung

7.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß Angebot und Leistungsbeschreibung.
7.2 Bei einer vom Angebot abweichenden Menge an zu verarbeitenden Dokumenten oder Datenträgern, behalten wir uns eine Anpassung der Vergütung für die beauftragte Leistung vor. Dasselbe gilt, sofern das vom Auftraggeber überlassene Material andere als die im Angebot zugrunde gelegten Eigenschaften aufweist und uns hierdurch ein Mehraufwand entsteht. In diesen Fällen kann der Auftraggeber die Fortführung des Auftrags ablehnen. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten können wir anteilsmäßig verrechnen.
7.3 Rechnungsbeträge sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufen-den Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, ei-ne Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
7.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die geschuldete Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
7.5 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 
 

gültig ab 1. März 2023

 

Zusatzbedingungen für die Lieferung von Standardsoftware (AGB-S) der DI.UNIT GmbH (DI.UNIT)

1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für die Lieferung von Standardsoftware und die Erbringung von IT-Dienstleistungen (wie z. B. Beratungsleistungen, Softwarepflege, Störungsbeseitigungen, Anwenderunterstützung Schulungen, Dokumentationen, Installationen, Einstellungen oder Anpassungen der Software) gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der DI.UNIT GmbH (AGB) die nachstehenden Zusatzbedingungen.
 

2 Umfang und Gegenstand der Lieferung von Software

2.1 Besteht der Gegenstand der Lieferung in Software und/oder Lizenzschlüsseln, welche die Ablauffähigkeit der gelieferten Software im vereinbarten Umfang ermöglichen, kann DI.UNIT die Lieferung entweder durch Lieferung eines elektronischen Datenträgers, auf welchem die Software oder die Lizenzschlüssel im Objekt-Code gespeichert sind oder durch Verweis des Bestellers auf eine Download-Möglichkeit per Internet durchführen. 
2.2 Die Dokumentation zur Software (z.B. Benutzerhandbuch, Datenblätter, Schulungsunterlagen etc.), schuldet DI.UNIT nach seiner Wahl in ausgedruckter Form oder ausdruckbarer Form entsprechend Ziffer 2.1
2.3 DI.UNIT behält sich bis zur Lieferung an den Besteller Änderungen und Weiterentwicklungen an den vereinbarten Liefergegenständen vor, so-fern die vereinbarten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben nicht beeinträchtigt sind. 
2.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. 
2.5 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegen-stände bleiben im Eigentum von DI.UNIT. Der Besteller ist verpflichtet, für eine ordnungsgemä-ße und vor dem Zugriff Dritter sichere Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf die Gegenstände nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit DI.UNIT über den Test- und Vorführzweck hin-aus benutzen.
 

3 Rechte an der Software und Begleitmaterial

3.1 Sofern im Vertrag keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt DI.UNIT dem Besteller gegen Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr das nicht ausschließliche und mit den Einschränkungen der Ziffer 3.2 übertragbare Recht ein, von DI.UNIT selbst erstellte Software (z. B. Linkbase) erforderlichenfalls in Verbindung mit der gelieferten Lizenzdatei auf einem Einzel-platz- oder Mehrplatzsystem zu installieren und für interne Zwecke zu nutzen.
3.2 Macht der Besteller von seinem Recht zur Übertragung des Nutzungsrechts Gebrauch, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen bezüglich Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte dem Dritten aufzuerlegen. Mit der Übertragung an den Dritten ist der Besteller nicht mehr zur Nutzung berechtigt. Nicht an den Dritten übergebene Kopien der Standardsoftware sind zu löschen. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, etwaige Vervielfältigungen der Standardsoftware zu löschen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Datensicherung erstellt wurden. Zudem ist der Auftraggeber berechtigt, eine Kopie ausschließlich für Prüf-und Archivierungszwecke zu behalten und zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.3 Mit dem Erwerb der Software und einer Lizenzdatei, definiert der Inhalt der Lizenzdatei über die tatsächliche Nutzungsdauer, Nutzungsgröße und Nutzungsumfeld der erworbenen Software.
3.4 Hat der Erwerber eine Lizenz erworben, die keine Einschränkung zu Häufigkeit und maximal zulässigen Verbindungsquellen angibt, darf er diese im Rahmen der Organisation, die diese Lizenz erworben hat, unbegrenzt häufig installieren und in Betrieb nehmen.
3.5 Wird mit dem Erwerb der Software und der Lizenz die Bedingung geknüpft, eine festgelegte maximale Anzahl an Nutzern zuzulassen, die für die Nutzung der Software berechtigt sind, darf der Erwerber diese Begrenzung nicht umgehen, erhöhen oder manipulieren. Eine Festlegung dieser Begrenzung von Nutzern, auch „Clients“ genannt, wird mit Vertragsabschluss definiert und kann durch den Hersteller in Verbindung mit einem Zukauf von weiteren Lizenzen erhöht wer-den.
3.6 Kopien der Software, des Lizenzschlüssels und des Begleitmaterials (z.B. Benutzerhandbuch, Datenblätter) dürfen nur zu Sicherungszwecken in angemessener Anzahl angefertigt werden. Die Software, der Lizenzschlüssel und das Begleitmaterial (Benutzerhandbuch, Datenblatt etc.) dürfen ferner weder geändert noch bearbeitet, disassembliert, dekompiliert, rekonstruiert, umgestaltet oder in anderer Weise als zu dem Ge-brauch genutzt werden. Vorstehendes gilt nicht für gelieferte Software und den Lizenzschlüssel, soweit derartige Handlungen nach den zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts ausnahmsweise zulässig sind und der Hersteller DI.UNIT GmbH kostenlose Unter-stützungs- oder Austauschleistungen in Bezug auf die betroffene Software oder den Lizenzschlüssel abgelehnt haben.
3.7 Der Erwerber wird auf Verlangen des Herstellers Auskunft über den Umfang der Nutzung sowie über die Art und Anzahl der angefertigten Kopien erteilen. Der Erwerber ist ferner verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vor dem Zugriff Dritter sichere Aufbewahrung der Software, des Lizenzschlüssels, des Begleitmaterials sowie aller hier-von erstellten Kopien Sorge zu tragen.
3.8 Abgesehen von den vorstehenden Nutzungsrechten erwirbt der Erwerber keinerlei Rechte an der Software und am Begleitmaterial. Sowohl die für die Software verwendeten Namen und Marken als auch die an der Software und Begleitmaterial bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheber-rechte verbleiben ausschließlich beim Hersteller DI.UNIT GmbH und/oder deren Lizenzgebern.
3.9 Der Erwerber darf Dritten die jeweils aktuellste Version der Software einschließlich des Begleitmaterials auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung zu Erwerbszwecken (z.B. Leasing, ASP-Service) geschieht und sich der Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden Nutzungsbedingungen dem Hersteller oder dem Erwerber gegenüber einverstanden erklärt und bereit ist, sich beim Hersteller einen neuen Lizenzschlüssel zu beschaffen und der überlas-sende Erwerber sämtliche Kopien der Software und des Begleitmaterials einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergibt oder die nicht übergebenen Kopien vernichtet. Für die Zeit der Überlassung der Software an den Dritten steht dem überlassenden Erwerber ein Recht zur Nutzung der Software nicht zu. Die Überlassung gelieferter Software an Dritte auf Zeit zu Erwerbszwecken (z.B. Leasing, ASP-Service) bedarf der vorausgehenden schriftlichen Zustimmung durch den Hersteller DI.UNIT GmbH.
3.10 Für Software, die keine DI.UNIT-Software ist (Fremdsoftware, wie z. B. Docuware, Jobrouter), gelten die jeweiligen Nutzungsrechte und Lizenz-bestimmungen des Herstellers der Fremdsoftware.
 

4 Softwaremängel

Für Sachmängel an Software haftet DI.UNIT aus-schließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern: 
4.1 Der Besteller hat die Liefergegenstände unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen und bei Vor-liegen eines Mangels schriftlich zu rügen. Han-delt es sich bei dem Liefergegenstand um Soft-ware, setzt die Überprüfung Installation und Nutzung der Software voraus, es sei denn, dies ist nicht handelsüblich.
4.2 DI.UNIT gewährleistet, dass gelieferte Software nicht wesentlich von den Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben auf dem zur Software veröffentlichten Datenblättern oder Funktionsbeschreibungen abweicht. 
4.3 DI.UNIT kann seine Pflicht zur Nacherfüllung bei Sachmängeln von Software auch dadurch erfüllen, dass DI.UNIT 
a. eine aktualisierte bzw. fortgeschriebene Version der Software zur Verfügung stellt, oder 
b. Umgehungsmaßnahmen zur Verfügung stellt, 
sofern dies dem Kunden im Einzelfall zuzumuten ist und die für die Software vereinbarten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben erreicht werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Erwerber auf Verlangen von DI.UNIT verpflichtet, die Originaldatenträger ein-schließlich des überlassenen schriftlichen Begleitmaterials zu vernichten.
4.4 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab der Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt (§ 479 Abs. 1 BGB) sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Herstellers und bei einem arglistigen Verschweigen eines Sachmangels. Die gesetzlichen Vorschriften über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unbe-rührt.
4.5 Sachmängelansprüche bestehen insbesondere nicht
a. bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder 
b. bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, oder 
c. bei nicht erfolgter oder verzögerter schriftlicher Sachmängelrüge, oder 
d. wenn der Sachmangel bei Software nicht re-produzierbar ist oder anhand maschinell erzeugter Ausgaben nicht angezeigt werden kann, oder 
e. die Lieferung von Software Bestandteil einer von DI.UNIT erbrachten Dienstleistung (Wartungsleistung) ist, soweit derartige Software im Wesentlichen mit der zu wartenden Software vergleichbar ist.
4.6 Rückgriffansprüche des Erwerbers gegen den Hersteller DI.UNIT GmbH gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Erwerber mit dem Hersteller keine über die gesetzlichen Sachmängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 
4.7 Bei Sachmängelrügen dürfen Zahlungen des Erwerbers in einem Umfang zurückgehalten wer-den, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Erwerber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Sachmängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Sachmängelrüge zu Unrecht, ist der Hersteller berechtigt, die ihm entstandenen Auf-wendungen vom Erwerber ersetzt zu verlangen.
 

5 Rechtsmängel

Für Rechtsmängel haftet DI.UNIT ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern:
5.1 DI.UNIT wird die Liefergegenstände liefern, so dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung frei von am vereinbarten Lieferort bestehenden gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: die Schutzrechte) genutzt werden können. Eine weitergehende Rechtsmängelgewährleistung wird nicht übernommen.
5.2 Soweit es dem Kunden im Einzelfall zuzumuten ist, ist DI.UNIT im Falle einer behaupteten Schutzrechtsverletzung berechtigt, dem Besteller innerhalb einer angemessenen Frist im Aus-tausch gegen den schutzrechtsverletzenden Liefergegenstand einen Liefergegenstand zu über-lassen, welcher nicht schutzrechtsverletzend ist und im Wesentlichen die in dem Datenblatt, welche der schutzrechtsverletzenden Software beigefügt ist, bezeichneten Leistungsdaten und Beschaffenheitsangaben aufweist. 
5.3 Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab der Ablieferung.
5.4 Jegliche Haftung von DI.UNIT für Rechtsmängel ist ausgeschlossen, falls und soweit die Schutzrechtsverletzung nicht durch den Liefergegen-stand selbst, sondern durch die Anwendung oder Nutzung des Liefergegenstandes verursacht wird, es sei denn, das schriftliche Begleitmaterial sieht eine derartige Anwendung ausdrücklich vor. Jegliche Haftung von DI.UNIT ist ferner ausgeschlossen, falls der Besteller nicht unverzüglich nach Kenntnis von einer möglichen Schutzrechtsverletzung DI.UNIT hierüber schriftlich informiert.
 

6 Vertraulichkeit/Datenschutz

Besteller und DI.UNIT verpflichten sich gegenseitig, die Ihnen im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen und Daten Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt über die Dauer des Auftrages hinaus fort.
 

7 Auftragsdatenverarbeitung

7.1 Sollen wir im Auftrag des Bestellers personenbezogene Daten gemäß Art. 28 DSGVO lagern oder verarbeiten (Auftragsverarbeiter), so ist der Besteller verpflichtet, uns vor Auftragserteilung ausdrücklich auf diesen Umstand hinzuweisen. Hinsichtlich der Erteilung eines Auftrags zur Datenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO verzichten wir auf den Zugang einer formgerechten Ausfertigung.
7.2 Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des Bestellers und nach dessen Weisungen. Wir halten die verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt. Der Besteller ist und bleibt im Rahmen der Auftragsbearbeitung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Weitergabe der Daten an uns, sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen allein verantwortlich. 
7.3 Wir betreiben ein Informationssicherheitsmanagementsystem gemäß ISO 27001.
7.4 Wir beschäftigen im Rahmen der Auftragsdaten-verarbeitung ausschließlich Personen, die auf das Datengeheimnis verpflichtet und auf die Fol-gen einer Missachtung hingewiesen worden sind.
7.5 Des Weiteren haben wir in folgendem Umfang technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 25 DSGVO getroffen: 
a. Zutrittskontrolle: Mechanische und elektronische Absperrmaßnahmen, Zugangs- und Zutrittskontrollen (Tore, Türen), Sicherheitsbereiche, dokumentierte Schlüsselvergabe und Schlüsselprotokolle, Zugangsprotokolle für Besucher, Besucherordnung, Einweisungsprotokolle und Schulungen der Mitarbeiter und sonstiger Dritter (Fremdfirmen), Einbruchmeldeanlage, Brandmeldeanlage, Wassermeldeanlage, Videoüberwachung, Brandschutzkonzept.
b. Zugangskontrolle: Sämtliche Zugänge zu Rechnern sind passwortgeschützt, Passwort-Richtlinie, Clean-Desk-Richtlinie, automatische Bildschirmsperrung, Server-Passwörter, welche nur von Administratoren geändert werden können, IT-Produktionsnetz ohne Zugang zum Internet. 
c. Zugriffskontrolle: Durch regelmäßige Sicherheitsupdates und Backups (nach dem jeweiligen Stand der Technik) stellen wir sicher, dass unberechtigte Zugriffe verhindert werden, verbindliches Berechtigungsvergabeverfahren für alle Beschäftigten.
d. Kontrolle der Weitergabe: Alle Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis und die Einhaltung der Datenschutzgesetze pflichtet, Daten werden nach Auftragsbeendigung bzw. Ablauf der Gewährleistungsfrist datenschutzgerecht gelöscht, die Auslieferung der Daten erfolgt in verschlüsselter Form.
e. Auftrags- und Eingabekontrolle: Änderungen von Daten werden protokolliert. Unsere Beschäftigten werden in regelmäßigen Abständen im Datenschutzrecht unterwiesen und sie sind vertraut mit den Verfahrensanweisungen und Benutzerrichtlinien für die Datenverarbeitung im Auftrag, auch im Hinblick auf das Weisungs-recht des Auftraggebers.
f. Verfügbarkeitskontrolle: Backup mit täglicher Sicherung aller relevanten Auftrags- und Systemdaten. Sachkundiger Einsatz von Schutzprogrammen (Virenscanner, Firewalls, Verschlüsselungsprogramme, SPAM-Filter) sowie Einsatz von Festplattenspiegelung bei relevanten Servern. Monitoring aller relevanter Server, Einsatz unterbrechungsfreier Stromversorgung.
g. Maßnahmen zur Datensicherung: Unsere Daten werden physikalisch oder logisch von anderen Daten getrennt gespeichert, die Datensicherung erfolgt ebenfalls auf logisch und/oder physikalisch getrennten Servern.
7.6 Diese Maßnahmen unterliegen der stetigen Verbesserung und dem technischen Fortschritt. Wir dürfen daher auch entsprechende alternative Maßnahmen treffen.
7.7 Wir haben eine Beauftragte Person für den Datenschutz bestellt, die für die laufende Einhaltung der datenschutzspezifischen Vorschriften in die betrieblichen Prozesse sorgt. 
7.8 Wir unterwerfen uns im Hinblick auf die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten sowie dem Transport, der Entsorgung und Vernichtung der entsprechenden Datenträger den Weisungen des Bestellers und stellen dem Besteller sämtliche nach DSGVO oder BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung.
7.9 Der Besteller und insbesondere seine Beauftragte Person für den Datenschutz sind berechtigt, ent-sprechende, zur Kontrolle erforderliche Maßnahmen vorzunehmen und sich jederzeit von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Dies kann nach Absprache mit uns in unseren Betriebsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Alternativ können durch uns aktuelle Testate oder Zertifikate von Auditoren unabhängiger Zertifizierungsgesellschaften über erfolgreich durchgeführten Sicherheits- und Datenschutzaudits nach DIN ISO 9001 und ISO 27001 vorgelegt werden.
7.10 Erhalten wir Kenntnis von Verstößen gegen die DSGVO oder das BDSG, die sich innerhalb der vereinbarten Auftragsbearbeitung ereignen, oder sollten die personenbezogenen Daten des Bestellers durch Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder sonstige Umstände gefährdet werden, ist der Besteller von uns hierüber schriftlich zu informieren. Ersuchen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten werden wir an den Besteller weiterleiten. Ohne schriftliche Genehmigung des Bestellers erteilen wir Dritten und Betroffenen keinerlei Auskünfte.
 

8 Datenfernübertragung/Datensicherung

8.1 Da Übermittlungsfehler bei der Datenübertragung (z.B. durch E-Mail, ISDN, FTP) außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.
8.2 Schadensersatzansprüche für den Verlust von gespeicherten Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei zumutbarer und ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.
 
gültig ab 1. März 2023